Rechtsprechung

RS0075646

Von einem Fußgänger, aus dessen Verhalten zu entnehmen ist, dass er das Herannahen eines Kraftfahrzeuges nicht wahrgenommen hat, muss mit einer plötzlichen Fehlreaktion gerechnet werden, wenn er von der unmittelbaren Annäherung des Kraftfahrzeuges überrascht wird.

Rechtssatz:

Von einem Fußgänger, aus dessen Verhalten zu entnehmen ist, daß er das Herannahen eines Kraftfahrzeuges nicht wahrgenommen hat, muß mit einer plötzlichen Fehlreaktion gerechnet werden, wenn er von der unmittelbaren Annäherung des Kraftfahrzeuges überrascht wird.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
8Ob83/78; 2Ob74/89
Entscheidung:
17.05.1978
Norm:
StVO §76 Abs4 litb III
StVO §76 Abs6 Satz2 III

Entscheidungstexte


8 Ob 83/78 8 Ob 83/78 Entscheidungstext OGH 17.05.1978 8 Ob 83/78 Veröff: ZVR 1979/35 S 47