Nach türkischem Recht wird eine türkische Ehefrau Alleineigentümerin der persönlichen Geschenke (zB Schmuck), die sie zur Verlobung oder Heirat erhalten hat. Sie kann ihre Interessen diesbezüglich selbständig und unabhängig von ihrem türkischen Ehemann wahrnehmen. Selbst nach der Scheidung besteht kein Anspruch auf Herausgabe von Schmuckstücken, die der Ehefrau anläßlich der Hochzeit vom Ehemann oder dessen Verwandten geschenkt wurden.