Rechtsprechung

RS0075881

Begriff der Bearbeitung bzw Verarbeitung eines Verkehrsgutes (Schlägerung von „am Stock“ gekauften Holz).

Rechtssatz:

Begriff der Bearbeitung bzw Verarbeitung eines Verkehrsgutes (Schlägerung von "am Stock" gekauften Holz).

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
9Os179/65; 12Os154/70
Entscheidung:
25.11.1970
Norm:
UStG 1959 §3 Abs9

Entscheidungstexte


9 Os 179/65 9 Os 179/65 Entscheidungstext OGH 08.03.1966 9 Os 179/65

12 Os 154/70 12 Os 154/70 Entscheidungstext OGH 25.11.1970 12 Os 154/70 Beisatz: Die Bearbeitung (oder Verarbeitung) eines Gegenstandes liegt dann vor, wenn dessen Wesensart geändert wird, sohin nach der Verkehrsauffassung ein neues Verkehrsgut (ein Gegenstand anderer Marktgängigkeit) entsteht (hier: Einsetzen von Goldmünzen in Ringfassungen). Für diese Beurteilung ist die allgemeine Auffassung der beteiligten Wirtschaftszweige, vor allem der Abnehmer auf dem Käufermarkt maßgebend. (T1)