Ein urheberrechtlich geschütztes Sammelwerk liegt dann vor, wenn eine besondere eigentümliche Auswahl und/oder der Anordnung der aufgenommenen Beiträge erfolgt. Das bloße Aneinanderreihen oder Einteilen nur nach äußeren Gesichtspunkten genügt hiefür nicht; vielmehr ist das Sammeln und Sichten oder Ordnen und Aufeinanderabstimmen nach einem bestimmten Leitgedanken erforderlich. Dieses individuelle Ordnungsprinzip muß es von anderen Sammelwerken unterscheiden.