Rechtsprechung

RS0076574

Die bloße Zusammenstellung von Sammlungen ist keine urheberrechtlich geschützte Leistung (siehe aber auch § 6 UrhG und RS0076563 zu Sammelwerken).

Rechtssatz:

Bloße Zusammenstellung von Sammlungen (Jahrbuch der österreichischen Filmwirtschaft) sind keine urheberrechtlich geschützten Leistungen.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
3Ob500/55; 3Ob190/56; 4Ob17/97x
Entscheidung:
12.10.1955
Norm:
UrhG §6