Rechtsprechung

RS0076789

Auch Druckschriften (Schriftzeichen) sind künstlerischer fähig. Auch musterrechtlich geschützte Werke können urheberrechtlichen Schutz genießen.

Rechtssatz:

Kunstwert des Erzeugnisses. - Auch Druckschriften (Schriftzeichen) sind künstlerischer Gestaltung fähig. Auch musterrechtlich geschützte Werke können urheberrechtlichen Schutz genießen. Begriff der "Wissentlichkeit". Amtswegige Wahrnehmung formellrechtlicher Nichtigkeitsgründe.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
Os1254/27
Entscheidung:
18.04.1928
Norm:
UrhG §1
UrhG §4

Entscheidungstexte


Os 1254/27 Os 1254/27 Entscheidungstext OGH 18.04.1928 Os 1254/27 Veröff: SSt VIII/58