Zulässigkeit von „statt“-Preisen, wenn ein zeitlich begrenztes Sonderangebot angekündigt wird und klar zum Ausdruck kommt, daß außerhalb der Zeit, in der die Waren zu herabgesetzten Preisen angeboten werden, die „statt-Preise“ gelten, sodaß nach dem Gesamteindruck der Ankündigung nur ein Vergleich zwischen den während des angegebenen Zeitraumes verlangten Preisen und den außerhalb dieser Zeit allgemein verlangten Preisen in Betracht kommt.