Rechtsprechung

RS0079363

Dachbodenausbau: Maßgebend für die Beurteilung, ob der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 2 Mietrechtsgesetz vorliegt, ist der Zeitpunkt der Vermietung; nachträgliche, noch dazu über Wunsch der Antragstellerin vorgenommene Umbauten vermögen daran nichts zu ändern.

Rechtssatz:

Maßgebend für die Beurteilung, ob der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 2 Mietrechtsgesetz vorliegt, ist der Zeitpunkt der Vermietung; nachträgliche, noch dazu über Wunsch der Antragstellerin vorgenommene Umbauten vermögen daran nichts zu ändern.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob134/92; 7Ob572/92; 3Ob556/95 (3Ob557/95); 5Ob87/98z; 5Ob68/00m; 7Ob244/03p; 5Ob143/05y; 10Ob27/09g; 6Ob140/10x; 2Ob169/10g; 10Ob2/15i
Entscheidung:
29.09.1992
Norm:
MRG §1 Abs4 Z2
MRG idF MRN 2001 §1 Abs2 Abs2 Z5