Wird in einer Werbung behauptet, Waren würden aus einer Konkursmasse stammen, obwohl sie mittlerweile nicht mehr zur Konkursmasse gehören, dann verschafft sich der Unternehmer dadurch regelmäßig einen unlauteren Wettbewerbsvorsprung, weil das Publikum mit einer solchen Ankündigung erfahrungsgemäß die Erwartung eines besonders günstigen Angebotes und besonders niedriger Preise verbindet.