Mit den Begriffen „Konkursware“ oder „Konkursabverkauf“ verbindet das Publikum regelmäßig die Vorstellung eines Verkaufs der Masse durch den Masseverwalter. Das Publikum wird daher vor allem dann getäuscht, wenn die Ware nicht (mehr) der Verfügung des Masseverwalters unterliegt, sondern durch die Hände Dritter gegangen und dabei durch Zwischengewinn verteuert worden ist.