Rechtsprechung

RS0079871

Umgehung von halbjährlich befristeten Mietverträgen: Daß ein Vermieter mit dem Abschluß mehrerer Mietverträge die Umgehung der Bestimmung des § 1 Abs 2 Z 3 MRG über die Anwendbarkeit dieses Gesetzes beabsichtigte, hat auf die Anwendbarkeit des § 29 Abs 1 Z 3 lit c MRG idF vor dem 3. WÄG keinen Einfluß, wenn sich darauf evidentermaßen die Umgehungsabsicht nicht bezog.

Rechtssatz:

Daß ein Vermieter mit dem Abschluß mehrerer Mietverträge die Umgehung der Bestimmung des § 1 Abs 2 Z 3 MRG über die Anwendbarkeit dieses Gesetzes beabsichtigte, hat auf die Anwendbarkeit des § 29 Abs 1 Z 3 lit c MRG idF vor dem 3. WÄG keinen Einfluß, wenn sich darauf evidentermaßen die Umgehungsabsicht nicht bezog.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
1Ob596/95
Entscheidung:
29.08.1995
Norm:
MRG §1 Abs2 Z3
MRG §29 Abs1 Z3 litc