Zweck jeder amtlichen Aufsicht über die Kreditunternehmung ist neben der Einhaltung von Formvorschriften auch das rechtzeitige Erkennen und die Abstellung von Missständen sowie die Abwendung drohender Gefahren, wobei bei Maßnahmen der Bankenaufsicht deshalb, weil die Bank in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, stets die gegenläufigen Interessen verantwortungsbewusst gegeneinander abzuwägen sind.