Rechtsprechung

RS0080919

Bei der Neuwertversicherung hat der Versicherungsnehmer auch Anspruch auf die Mehrwertsteuer als Teil der Wiederbeschaffungskosten, wenn kein Anspruch auf Vorsteuerabzug oder Erstattung besteht und die Zahlung der Mehrwertsteuer somit zur Beschaffung einer gleichwertigen Sache erforderlich ist.

Rechtssatz:

Bei einer voll gedeckten Neuwertversicherung ist die Mehrwertsteuer dann ein Teil der Wiederbeschaffungskosten, wenn kein Anspruch auf Vorsteuerabzug oder Erstattung besteht, weil sie zur Beschaffung einer gleichwertigen Sache erforderlich ist.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
7Ob1041/93
Entscheidung:
23.02.1994
Norm:
VersVG §86 VersVG § 86 heute VersVG § 86 gültig ab 06.04.1959

Entscheidungstexte


7 Ob 1041/93 7 Ob 1041/93 Entscheidungstext OGH 23.02.1994 7 Ob 1041/93 Veröff: VersRdSch 1994,315