In der Neuwertversicherung ist die Wiederherstellung bzw Neuanschaffung der versicherten Sache Anspruchsvoraussetzung für die Versicherungsleistung. Es müssen Sachen gleicher Zweckbestimmung, Art und Güte wiederhergestellt oder wiederbeschafft werden. Es schadet dem Versicherungsnehmer daher, wenn sich die Wiederherstellung verzögert oder wenn sie gar völlig unterbleibt. Er verliert in diesem Fall seinen Anspruch gegen die Versicherung, ohne dass es darauf ankommt, ob ihn ein Verschulden trifft.