Rechtsprechung

RS0082820

Hoffläche: Wurde für eine Hoffläche in gesetzwidriger Weise ein eigener Nutzwert festgesetzt, so erweist sich eine Neuparifizierung als notwendig. Gegenstände des Zubehörwohnungseigentums können nämlich bei der Parifizierung (Nutzwertfestsetzung) nur durch einen Zuschlag bei der Ermittlung des Nutzwertes des betreffenden Wohnungseigentumsobjektes Berücksichtigung finden.

Rechtssatz:

Wurde für eine Hoffläche in gesetzwidriger Weise ein eigener Jahresmietwert (Nutzwert) festgesetzt, so erweist sich eine von den Antragstellern angestrebte Neuparifizierung als notwendig. Gegenstände des Zubehörwohnungseigentums können nämlich bei der Parifizierung (Nutzwertfestsetzung) nur durch einen Zuschlag bei der Ermittlung des Jahresmietwertes (Nutzwertes) des betreffenden Wohnungseigentumsobjektes Berücksichtigung finden.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob83/95; 5Ob109/03w
Entscheidung:
07.06.1995
Norm:
WEG 1948 §1 Abs2
WEG 1948 §1 Abs3
WEG 1948 §2
WEG 1975 §3 Abs2