Hoffläche: Wurde für eine Hoffläche in gesetzwidriger Weise ein eigener Nutzwert festgesetzt, so erweist sich eine Neuparifizierung als notwendig. Gegenstände des Zubehörwohnungseigentums können nämlich bei der Parifizierung (Nutzwertfestsetzung) nur durch einen Zuschlag bei der Ermittlung des Nutzwertes des betreffenden Wohnungseigentumsobjektes Berücksichtigung finden.