Rechtsprechung

RS0082900:

Hofweg als allgemeiner Teil der Liegenschaft: Im Zweifel handelt es sich bei einem Hofweg um einen allgemeinen Teil der Liegenschaft.

Rechtssatz:

Im Zweifel handelt es sich bei einem Hofweg um einen allgemeinen Teil der Liegenschaft.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob653/78; 5Ob32/87; 5Ob201/09h
Entscheidung:
14.11.1978
Norm:
WEG 1975 §1 Abs3
WEG 2002 §2 Abs4