Rechte an den Räumen: Die Nutzwertfestsetzung regelt grundsätzlich nicht die Frage, wem Rechte an den Räumen zustehen, zumal dieses Verfahren häufig schon vor der Bauführung oder vor dem Verkauf (aller) Wohnungen stattfindet. Die Nutzwertfestsetzung regelt grundsätzlich nicht die Frage, wem Rechte an den Räumen zustehen. Die Nutzwert-(neu-)festsetzung schafft keinen eigenen Rechtsgrund für die Nutzung.