Rechtsprechung

RS0083282

Rohbaumaße: Eine Abweichung vom behördlich genehmigten Bauplan liegt nicht vor, wenn in den Bauplänen Rohbaumaße ohne Verputz enthalten waren, in der Folge aber in den Wohnungseigentumsobjekten Verputz aufgebracht und damit die Nutzfläche geringfügig geändert wird.

Rechtssatz:

Eine Abweichung vom behördlich genehmigten Bauplan liegt nicht vor, wenn in den Bauplänen Rohbaumaße ohne Verputz enthalten waren, in der Folge aber in den Wohnungseigentumsobjekten Verputz aufgebracht und damit die Nutzfläche geringfügig geändert wird.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob35/80
Entscheidung:
09.06.1981
Norm:
WEG 1975 §6 Abs2