Keine Notwendigkeit der gesonderten Anführung der Umsatzsteuerbelastung bei jeder Ausgabepost im Rahmen der Rechnungslegung: Zur Wahrung der Interessen der einzelnen Wohnungseigentümer genügt es, wenn der Verwalter in der zu legenden Rechnung der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft nach Umsatzsteuerentlastung die durch den weiteren Leistungsaustausch anfallende Umsatzsteuer gesondert auswirft. Der Angabe der einzelnen Umsatzsteuerbelastung bei jeder Ausgabepost bedarf es nicht, weil sie aus dem Beleg ersichtlich sein muss. Auch die getrennte Anführung von Konten für die 10%igen Umsätze und die 20%igen Umsätze ist möglich.