Wenn der Täter dem Opfer mehrere Bauchstiche zufügt und als Folge der unter Zeitdruck stehenden Versorgung im Spital weitere chirurgische Eingriffe notwendig werden, die im Zusammenwirken mit anlagebedingten oder krankheitsbedingten Vorschädigungen nach 39 Tagen letztlich zum Tod führen, dann ist diese Todesfolge dem ursprünglichen Täter zuzurechnen, denn dieser Geschehensablauf liegt keinesfalls außerhalb der menschlichen Erwartung.