Knochenbrüche sind grundsätzlich als schwere Verletzungen anzusehen, es sei denn, dass es sich bei dem gebrochenen Knochen bloß um einen kleinen Knochen von geringer Bedeutung handelt. Der Bruch eines Unterarmknochens betrifft jedenfalls einen wichtigen, für die Funktion einer Extremität unabdingbaren Körperteil und ist daher als an sich schwere Verletzung zu beurteilen. Eine (oberflächliche) Einkerbung des Schädeldaches kann hingegen nicht ohne weiters mit einem Knochenbruch gleichgesetzt werden.