Ob eine an sich schwere Verletzung vorliegt, ist unter Berücksichtigung der Wichtigkeit des verletzten Organs, der Schwere des gesundheitlichen Nachteils, der Gefährlichkeit der Verletzung und der Möglichkeit weiterer Folgen für den Verletzten zu entscheiden. Es ist eine ganzheitliche Betrachtung anzustellen. Weitere Kriterien sind insbesondere die Intensität und das Ausmaß der Krankheitserscheinungen (Funktionsbeeinträchtigung, Schmerzen etc), die Ungewissheit und Dauer des Heilungsverlaufes, die Gefahr von Komplikationen sowie der körperliche bzw gesundheitliche Zustand des Opfers vor der Tat. Mehrere (leichte) Verletzungen, die der Täter einer Person bei einer Tat zugefügt hat, können bei der gebotenen Gesamtbetrachtung in Summe zur Einstufung der Verletzungen als an sich schwer führen.