Ein Nasenbruch ist nicht unter allen Umständen eine schwere Verletzung. Als schwer wurden beispielsweise beurteilt eine Dislokation der Bruchstücke, selbst wenn diese nur geringgradig ist, sowie ein mehrfacher Bruch mit Komplikationsgefahr. Eine schwere Verletzung liegt auch vor, wenn zur Einrichtung der verschobenen Bruchstücke eine Operation erforderlich war. Bei einer Dislokation der Bruchenden liegt eine schwere Körperverletzung auch dann vor, wenn die Reposition in abulanter Behandlung ohne Anästhesie durchgeführt wurde und eine bleibende Krümmung der Nase nicht eintrat. Eine Funktionseinschränkung ist nicht erforderlich.