Rechtsprechung

RS0092564

Eine Mittelhandfraktur ist eine schwere Körperverletzung.

Rechtssatz:

Mittelhandfraktur = schwere Verletzung.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
11Os100/79
Entscheidung:
25.09.1979
Norm:
StGB §84 A