Misshandlungen, die eine Fetteinschwemmung in die Lungenschlagaderäste zur Folge haben, sind angesichts der Gefährlichkeit eine schwere Körperverletzung im Sinne des § 84 StGB.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen