Rechtsprechung

RS0092614

Misshandlungen, die eine Fetteinschwemmung in die Lungenschlagaderäste zur Folge haben, sind angesichts der Gefährlichkeit eine schwere Körperverletzung im Sinne des § 84 StGB.

Rechtssatz:

Mißhandlungen, die eine Fetteinschwemmung in die Lungenschlagaderäste zur Folge haben, sind angesichts der Gefährlichkeit eine schwere Verletzung im Sinne des § 152 StG. Bei der Abgrenzung zwischen schwerer und leichter Verletzung ist auch die Frage der Gefährlichkeit der Verletzung zu berücksichtigen.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
7Os166/60
Entscheidung:
20.01.1961
Norm:
StGB §84 A

Entscheidungstexte


7 Os 166/60 7 Os 166/60 Entscheidungstext OGH 20.01.1961 7 Os 166/60 Veröff: SSt 32/11