Wertberechnung gebrauchter Sachen: Der Neuwert abzüglich eines den Umständen (Abnützung, Veraltern) entsprechenden Betrages als „Zeitwert“. Dies auch bei „Neuwertigkeit“.
Wertberechnung gebrauchter Sachen: Der Neuwert abzüglich eines den Umständen (Abnützung, Veraltern) entsprechenden Betrages als „Zeitwert“. Dies auch bei „Neuwertigkeit“.
Wertberechnung gebrauchter Sachen: Der Neuwert abzüglich eines den Umständen (Abnützung, Veraltern) entsprechenden Betrages als "Zeitwert". Dies auch bei "Neuwertigkeit".
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