Der Wiederbeschaffungs- oder Versicherungswert ist der Betrag, der notwendig ist, um ein Stück der gleichen Art und Qualität mit Sicherheit bei einem befugten Händler im Inland erwerben zu können. Der Verkehrswert ist hingegen jener Erlös, der für dasselbe Schmuckstück im Fall eines nicht unter Zeitdruck zustandegekommenen Verkaufs günstigstenfalls zu erzielen ist. Der Wert, der für den Umfang einer Belehnung bei voller Sicherung des Pfandgläubigers anzusetzen ist, liegt in aller Regel noch wesentlich unter dem Verkehrswert. Es handelt sich daher um Betrug, wenn jemand bei der Belehnung eines Schmuckstücks – in der Absicht, den Pfandgläubiger zu täuschen – ein Wertgutachten vorlegt, das nicht den Verkehrswert, sondern den Wiederbeschaffungswert angibt.