Rechtsprechung

RS0102006

Der Vermögenswert einer Sache ist unabhängig von dem für die Sache bezahlten Preis.

Rechtssatz:

Der Vermögenswert einer Sache ist unabhängig von dem für die Sache bezahlten Preis .

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
4Ob1678/95
Entscheidung:
18.12.1995
Norm:
ABGB §1323 C1 ABGB § 1323 heute ABGB § 1323 gültig ab 01.01.1812