Rechtsprechung

RS0102762

Ablöseverbot: § 27 MRG (Verbot gesetzwidriger Ablösen) ist auf Ablösen, die der spätere Unterpächter eines Kleingartens dem früheren für die Aufgabe seiner Pachtrechte gewährt, jedenfalls dann nicht anzuwenden, wenn es sich bei dem auf dem Areal errichteten Gebäude nicht um die einzige Wohnmöglichkeit des Unterpächters handelt.

Rechtssatz:

§ 27 MRG ist auf Ablösen, die der spätere Unterpächter eines Kleingartens dem früheren für die Aufgabe seiner Pachtrechte gewährt, jedenfalls dann nicht anzuwenden, wenn es sich bei dem auf dem Areal errichteten Gebäude nicht um die einzige Wohnmöglichkeit des Unterpächters handelt.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
3Ob2090/96s
Entscheidung:
27.03.1996
Norm:
KlGG §11 Abs5
MRG §1 Abs2 Z4
MRG §27