Rechtsprechung

RS0103255

Bei unzulässig geleisteter Ablöse (§ 27 Abs 1 MRG) besteht ein Aufrechnungsverbot gegen den Rückforderungsanspruch des Mieters. Gegen eine Forderung des Mieters auf Rückzahlung einer unzulässigen Ablöse kann keine Gegenforderung eingewendet werden. Das gilt, wenn der Vermieter auf Rückzahlung einer verbotenen Vorheriger Ablöse belangt wird (SZ 69/192), aber auch für den früheren Mieter (Vormieter) oder jede andere Person, die dem Verbot des § 27 Abs 1 Z 1 MRG zuwider eine Ablöse erhält (vgl T1 des RS).

Rechtssatz:

Bei unzulässig geleisteter Ablöse (§ 27 Abs 1 MRG) besteht ein Aufrechnungsverbot gegen den Rückforderungsanspruch des Mieters. Bei unzulässig geleisteter Ablöse (Paragraph 27, Absatz eins, MRG) besteht ein Aufrechnungsverbot gegen den Rückforderungsanspruch des Mieters.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob535/95; 5Ob314/00p; 5Ob127/06x
Entscheidung:
27.06.2006
Norm:
ABGB §1440 B
ABGB §1440 G
MRG §27 Abs1 ABGB § 1440 heute ABGB § 1440 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1440 heute ABGB § 1440 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 MRG § 27 heute MRG § 27 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 27 gültig von 01.03.1994 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 27 gültig von 01.01.1982 bis 28.02.1994