Bei einer mehrseitigen offenen Treuhandschaft zum Zwecke der Abwicklung eines Liegenschaftskaufvertrages hat der Treuhänder für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich übernommenen Aufgaben einzustehen. Der Inhalt der Treuhandschaft richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen und der Parteienabsicht. Als mehrseitiger Treuhänder hat er die Interessen aller Beteiligten zu wahren. Es gehört jedoch nicht zu seinen Obliegenheiten als Treuhänder, das gültige Zustandekommen des Vertrages oder dessen Weiterbestehen zu garantieren. Auch eine abstrakte Garantie für den Erfolg seiner Bemühungen (etwa für die Erfüllung der zugrunde liegenden Verträge) müsste gesondert vereinbart sein.