Rechtsprechung

RS0105599

Unterscheidung Raummiete und Flächenmiete: Bei der Frage, ob Raummiete und nicht Flächenmiete vorliege, kommt es auch nicht darauf an, auf welche andere Weise der Bestandnehmer seinen Betrieb gestalten könnte, wären die entsprechenden Gebäude nicht errichtet worden.

Rechtssatz:

Bei der Frage, ob Raummiete und nicht Flächenmiete vorliege, kommt es auch nicht darauf an, auf welche andere Weise der Bestandnehmer seinen Betrieb gestalten könnte, wären die entsprechenden Gebäude nicht errichtet worden.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
1Ob2244/96y
Entscheidung:
22.08.1996
Norm:
MRG §1 Abs1