Typischer Inhalt einer Servitut ist die Verpflichtung des Eigentümers der dienenden Liegenschaft nur zu einem Dulden oder Unterlassen. Im Unterschied zur Reallast darf die Pflicht zu positiven Leistungen nicht Hauptinhalt sein, sondern nur Mittel zum Zweck; bei Dienstbarkeiten ist also ein Tun des Verpflichteten insoweit ausgeschlossen, als es den Hauptinhalt des Rechts bilden soll.