Rechtsprechung

RS0105983

Zur Beurteilung eines Gesellschafterdarlehens als eigenkapitalsersetzend genügt es, wenn dem Gesellschafter im Zeitpunkt der Kreditgewährung die Kreditunwürdigkeit der Gesellschaft bekannt sein musste; positive Kenntnis ist nicht erforderlich.

Rechtssatz:

Zur Beurteilung eines Gesellschafterdarlehens als eigenkapitalsersetzend genügt es, wenn dem Gesellschafter im Zeitpunkt der Kreditgewährung die Kreditunwürdigkeit der Gesellschaft bekannt sein musste; positive Kenntnis ist nicht erforderlich.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
8ObS2107/96b; 8Ob254/97d; 6Ob235/99y; 8ObS69/00f; 8ObS249/00a; 8ObS257/00b; 8ObS17/02m; 8ObS200/02y; 8ObS17/03p; 6Ob282/03v; 9ObA124/03f; 8ObS9/05i; 7Ob288/04k; 8ObS12/06g; 8ObS11/06k; 10Ob91/11x
Entscheidung:
08.11.2011
Norm:
GmbHG §74 GmbHG § 74 heute GmbHG § 74 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991

Entscheidungstexte