Rechtsprechung

RS0106055 [T1]:

Gesonderte Geltendmachung von Übertragungs- bzw Ausgleichsansprüchen aus der Nutzwertfestsetzung: Ein sich aus der Neufestsetzung der Nutzwerte ergebender Übertragungsanspruch beziehungsweise Ausgleichsanspruch (für den § 4 Abs 2 WEG die gesetzliche Grundlage schafft) muss notfalls im Rechtsweg durchgesetzt und letztlich noch verbüchert werden.

Rechtssatz:

Ein sich aus der Festsetzung (Neufestsetzung) der Nutzwerte ergebender Übertragungsanspruch beziehungsweise Ausgleichsanspruch (für den § 4 Abs 2 WEG die gesetzliche Grundlage schafft) muss notfalls im Rechtsweg durchgesetzt und letztlich noch verbüchert werden.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob2298/96v; 5Ob213/98d; 5Ob51/99g; 5Ob109/03w; 5Ob261/07d; 5Ob29/08p; 5Ob190/10t
Entscheidung:
29.10.1996
Norm:
WEG 1975 §3
WEG 1975 §4 Abs2
WEG 2002 §9
WEG 2002 §52 Abs1 Z1

Entscheidungstexte