Rechtsprechung

RS0106757

Auf den Verlagsvertrag können die Bestimmungen über den Werkvertrag, wie insb § 1168 ABGB, nicht ohne weiteres angewendet werden

Rechtssatz:

Auf den Verlagsvertrag können die Bestimmungen über den Werkvertrag nicht ohne weiteres angewendet werden (vergleiche SZ 27/208).

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
1Ob2169/96v
Entscheidung:
26.11.1996
Norm:
ABGB §1172