Auf den Verlagsvertrag können die Bestimmungen über den Werkvertrag, wie insb § 1168 ABGB, nicht ohne weiteres angewendet werden
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen