Rechtsprechung

RS0107275

Terrasse keine Nutzfläche: Eine dreißig Quadratmeter große Terrasse ist nicht bei der Berechnung der Nutzfläche, sondern durch einen Zuschlag bei der Nutzwertermittlung zu berücksichtigen.

Rechtssatz:

Eine dreißig Quadratmeter große Terrasse ist gemäß § 6 Abs 1 WEG nicht bei der Berechnung der Nutzfläche, sondern (gemäß § 5 Abs 1 WEG) durch einen Zuschlag bei der Nutzwertermittlung zu berücksichtigen.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob2346/96b
Entscheidung:
28.01.1997
Norm:
WEG 1975 §3
WEG 1975 §5 Abs1
WEG 1975 §6 Abs1