Rechtsprechung

RS0107332

Ein Eigenkapital ersetzendes Gesellschafterdarlehen darf bis zur nachhaltigen Sanierung der Gesellschaft weder unmittelbar noch mittelbar zurückgezahlt werden.

Rechtssatz:

Ein Eigenkapital ersetzendes Gesellschafterdarlehen darf bis zur nachhaltigen Sanierung der Gesellschaft weder unmittelbar noch mittelbar zurückgezahlt werden.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
1Ob2044/96m; 8Ob136/99d; 8Ob125/07a
Entscheidung:
28.02.2008
Norm:
GmbHG §74 GmbHG § 74 heute GmbHG § 74 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991