Rechtsprechung

RS0107521

Dem LPG unterliegende Wohnräume unterliegen nicht dem MRG: Der Geltungsbereich des Mietrechtsgesetzes umfaßt nicht Landpachtverträge. Landpachtverträge und damit im Zusammenhang stehende Wohnräume unterliegen nicht den Kündigungsbeschränkungen des Mietrechtsgesetzes.

Rechtssatz:

Der Geltungsbereich des Mietrechtsgesetzes umfaßt nicht Landpachtverträge. Landpachtverträge und damit im Zusammenhang stehende Wohnräume unterliegen nicht den Kündigungsbeschränkungen des Mietrechtsgesetzes.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
10Ob147/97h
Entscheidung:
04.06.1997
Norm:
LPG §1 Abs1
MRG §1