Ausschlaggebend für die Produkthaftung sind die berechtigten Sicherheitserwartungen des durchschnittlichen Verbrauchers oder Benützers. Dies ist ein objektiver Maßstab, dessen Konkretisierung im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände vorzunehmen ist. Was im Einzelfall an Produktsicherheit erwartet werden darf, ist eine Rechtsfrage. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung berechtigter Sicherheitserwartungen ist jener des Inverkehrbringens des jeweiligen schadensstiftenden Produkts, nicht jedoch der Zeitpunkt der erstmaligen Einführung der Serie. Ein fehlerfrei in den Verkehr gebrachtes Produkt bleibt ungeachtet späterer Entwicklungen ein für allemal fehlerfrei im Sinne des Gesetzes.