Rechtsprechung

RS0107682

Die Zusage einer Eigenschaft oder Gebrauchsmöglichkeit kann auch schlüssig erfolgen. In manchen Fällen wird ein auffallend niedriger Kaufpreis aber ein Indiz dafür sein, dass bestimmte negative Eigenschaften des Kaufgegenstandes nach der Vorstellung der Parteien keinen Mangel darstellen sollten und somit auch keine Gewährleistungsansprüche auslösen.

Rechtssatz:

Die Festlegung der geschuldeten Eigenschaften kann auch stillschweigend erfolgen. In manchen Fällen wird ein auffallend niedriger Kaufpreis ein Indiz dafür sein, dass bestimmte negative Eigenschaften des Kaufgegenstandes nach der Vorstellung der Parteien keinen Mangel darstellen sollten und somit auch keine Gewährleistungsansprüche auslösen.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
10Ob2066/96p; 9Ob50/10h; 10Ob72/16k
Entscheidung:
11.02.1997
Norm:
ABGB §922
ABGB §923
ABGB §928