Beweissicherung durch Bautagesberichte: Die Funktion des Bautagesberichtes besteht in einer Beweissicherung hinsichtlich der tatsächlichen Ereignisse auf der Baustelle. Im Allgemeinen handelt es sich daher um Wissenserklärungen, die Tatsachen betreffen, wie bspw die Anzahl der an einem Tag geleisteten Regiestunden. Widerspricht ein Vertragspartner einer Eintragung nicht binnen 14 Tagen, so gilt sie gemäß Punkt 2.7.3.1 der ÖNorm B2110 als bestätigt. Im Fall eines Einspruchs ist umgehend eine einvernehmliche Klarstellung der beeinspruchten Eintragungen anzustreben. Aber auch eine durch Schweigen bestätigte Eintragung muss als widerrufbar angesehen werden, jedoch trägt die Beweispflicht der Vertragspartner, der zuvor geschwiegen hat.