Rechtsprechung

RS0109006:

Die Aufzählung der Bewertungsmethoden des LBG ist nicht abschließend: § 3 Abs 1 LBG enthält keine abschließende Aufzählung der zulässigen Bewertungsverfahren (arg insbesondere). Mangels Vorgabe einer Bewertungsmethode durch das Gericht hat nach § 7 Abs 1 LBG der Sachverständige selbst die geeignete (geeigneten) Methoden (siehe auch § 3 Abs 2 leg.cit.) auszuwählen. Diese (von ihm auch begründete) Wahl unterliegt nicht der Überprüfung des Obersten Gerichtshofs.

Rechtssatz:

§ 3 Abs 1 LBG enthält keine abschließende Aufzählung der zulässigen Bewertungsverfahren (arg "insbesondere"). Mangels Vorgabe einer Bewertungsmethode durch das Gericht hat nach § 7 Abs 1 LBG der Sachverständige selbst die geeignete (geeigneten) Methoden (siehe auch § 3 Abs 2 leg.cit.) auszuwählen. Diese (von ihm auch begründete) Wahl unterliegt nicht der Überprüfung des Obersten Gerichtshofs.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
3Ob377/97z; 3Ob272/02z; 1Ob141/04y; 9Ob74/08k; 6Ob171/09d; 8Ob141/09g; 8Ob142/09d; 6Ob136/10h; 6Ob161/10k; 8Ob68/10y; 9Ob82/10i; 3Ob46/11b; 7Ob145/11s; 10Ob43/12i; 3Ob219/14y; 1Ob59/15f; 7Ob158/15h
Entscheidung:
12.11.1997
Norm:
ZPO §503 E4c4
LBG §3
LBG §7

Entscheidungstexte


3 Ob 377/97z 3 Ob 377/97z Entscheidungstext OGH 12.11.1997 3 Ob 377/97z