Erhaltungspflicht des Vermieters trotz Mietzinsminderung: Aufgrund der gesetzlichen Mietzinsminderung wegen Unbrauchbarkeit der Wohnung durch starken Schimmelbefall reduzierte Mietzinseingänge befreien den Vermieter nicht von seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Erhaltung des Mietobjekts.