Rechtsprechung

RS0109979

Erhaltungspflicht des Vermieters trotz Mietzinsminderung: Aufgrund der gesetzlichen Mietzinsminderung wegen Unbrauchbarkeit der Wohnung durch starken Schimmelbefall reduzierte Mietzinseingänge befreien den Vermieter nicht von seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Erhaltung des Mietobjekts.

Rechtssatz:

Aufgrund der gesetzlichen Mietzinsminderung wegen Unbrauchbarkeit der Wohnung durch starken Schimmelbefall reduzierte Mietzinseingänge befreien den Vermieter nicht von seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Erhaltung des Mietobjekts.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
9Ob58/98i
Entscheidung:
29.04.1998
Norm:
ABGB §1096 A2
MRG §3 Abs2 Z2