Wenn der Hersteller als wahrscheinlich dartun kann, dass das Produkt zur Zeit, zu der es in Verkehr gebracht worden war, noch nicht den schadenskausalen Fehler hatte, dann liegt kein Konstruktionsfehler vor. Dieser erleichterte Beweis ist als erbracht anzusehen, wenn das Produkt dem Stand der Technik entsprach und das technische Prüfzeichen einer für die Prüfung anerkannten Anstalt aufwies. Im Falle eines Produktionsfehlers (im Gegensatz zum Konstruktionsfehler) hingegen, kann aus der Zertifizierung nicht auf eine fehlerfreie Produktion des konkreten Stücks geschlossen werden.