Rechtsprechung

RS0110517

Vom Vormieter auf den Nachmieter überwälzbare Investitionen liegen in den Kosten des Ausbaues eines Dachbodens zu Wohnräumen bzw Büroräumen, ohne Rücksicht darauf, ob es sich um die unmittelbaren Kosten des Dachbodenausbaues handelt oder um damit im Zusammenhang stehende Kosten der Verbesserung allgemeiner Teile des Hauses, ohne deren Aufwendung das Bestandobjekt in der nun gegebenen Qualität nicht vorhanden wäre.

Rechtssatz:

Vom Vormieter auf den Nachmieter überwälzbare Investitionen liegen in den Kosten des Ausbaues eines Dachbodens zu Wohnräumen bzw Büroräumen, ohne Rücksicht darauf, ob es sich um die unmittelbaren Kosten des Dachbodenausbaues handelt oder um damit im Zusammenhang stehende Kosten der Verbesserung allgemeiner Teile des Hauses, ohne deren Aufwendung das Bestandobjekt in der nun gegebenen Qualität nicht vorhanden wäre.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob106/98v
Entscheidung:
23.06.1998
Norm:
MRG §27 Abs1 Z1 MRG § 27 heute MRG § 27 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 27 gültig von 01.03.1994 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 27 gültig von 01.01.1982 bis 28.02.1994