Bewertung eines Lagezuschlages als Einzelfallentscheidung: Die Entscheidung über die Zuerkennung und Bemessung eines Lagezuschlages ist immer an den Umständen des Einzelfalls und der jeweils herrschenden Verkehrsanschauung zu orientieren.
Bewertung eines Lagezuschlages als Einzelfallentscheidung: Die Entscheidung über die Zuerkennung und Bemessung eines Lagezuschlages ist immer an den Umständen des Einzelfalls und der jeweils herrschenden Verkehrsanschauung zu orientieren.
Die in § 16 Abs 4 letzter Satz MRG für die Zulässigkeit eines Lagezuschlags geforderte schriftliche Bekanntgabe der maßgebenden Umstände für die Berechtigung eines solchen Zuschlags ist eine Schutzbestimmung zugunsten des Mieters, die eine Überprüfbarkeit der Berechtigung eines solchen Zuschlags ermöglichen soll. Daher kann das Verständnis einer in diesem Zusammenhang gewählten Formulierung nur vom Empfängerhorizont her beurteilt werden.
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