Rechtsprechung

RS0111417

Wohnungseigentumsbegründung nach Mietvertragsabschluss: Eine dem Mietvertragsabschluß nachfolgende Wohnungseigentumsbegründung am Bestandobjekt kann den Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 3 MRG nicht erfüllen. Zum Tatbestand des § 1 Abs 4 Z 3 MRG gehört nämlich, daß das Bestandobjekt (bereits) im Wohnungseigentum steht. Das gilt nach § 43 Abs 1 MRG auch für Mietverträge, die vor dem Inkrafttreten des MRG geschlossen worden sind.

Rechtssatz:

Eine dem Mietvertragsabschluß nachfolgende Wohnungseigentumsbegründung am Bestandobjekt kann den Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 3 MRG nicht erfüllen. Zum Tatbestand des § 1 Abs 4 Z 3 MRG gehört nämlich, daß das Bestandobjekt (bereits) im Wohnungseigentum steht. Das gilt nach § 43 Abs 1 MRG auch für Mietverträge, die vor dem Inkrafttreten des MRG geschlossen worden sind.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob323/98f
Entscheidung:
12.01.1999
Norm:
MRG §1 Abs4 Z3
MRG §43 Abs1