Rechtsprechung

RS0111648

Kein Teilanwendungsbereich bei Wohnungsgemeinnützigkeit: Die Verweisungsnorm des § 1 Abs 3 MRG verhindert als Spezialnorm für die Mieter von Mietgegenständen in Gebäuden, die von einer gemeinnützigen Bauvereinigung im eigenen Namen errichtet worden sind, die Anwendung der Bestimmungen des § 1 Abs 4 MRG.

Rechtssatz:

Die Verweisungsnorm des § 1 Abs 3 MRG verhindert als Spezialnorm für die Mieter von Mietgegenständen in Gebäuden, die von einer gemeinnützigen Bauvereinigung im eigenen Namen errichtet worden sind, die Anwendung der Bestimmungen des § 1 Abs 4 MRG.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob40/99i
Entscheidung:
09.03.1999
Norm:
MRG §1 Abs3
MRG §1 Abs4
WGG 1979 idF 2.WÄG §20 Abs1