Rechtsprechung

RS0111792

Wirtschaftspark: Ein Wirtschaftspark im Sinne des § 1 Abs 5 MRG setzt weder eine Mehrzahl an Grundbuchskörpern noch eine solche an Gebäuden voraus und kann daher auch in einem Gebäude auf einem Grundbuchskörper errichtet werden.

Rechtssatz:

Ein Wirtschaftspark im Sinne des § 1 Abs 5 MRG setzt weder eine Mehrzahl an Grundbuchskörpern noch eine solche an Gebäuden voraus und kann daher auch in einem Gebäude auf einem Grundbuchskörper errichtet werden.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
1Ob34/99b; 10Ob52/08g
Entscheidung:
23.03.1999
Norm:
MRG §1 Abs5